Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen
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Das Merkblatt beantwortet wichtige Fragen zur neuen richterlichen Genehmigungspflicht.
Produktbeschreibung
Einführung einer richterlichen Genehmigungspflicht : Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ in Kraft getreten. Seitdem müssen freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei Kindern, die sich in einer Einrichtung aufhalten, vom Familiengericht genehmigt werden. Der bvkm hat dazu ein aktuelles Merkblatt erstellt, das wichtige Fragen beantwortet und einen Musterantrag auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen sowie ein Muster für eine ärztliche Stellungnahme umfasst.
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen - Merkblatt
Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen - Merkblatt (barrierearm)
Zusätzliche Informationen
Variante | für Mitglieder, für Nicht-Mitglieder |
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